AGB
Natürlich Leben, Steininger & Dieffenbach GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers bezüglich seiner Produkte erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle, auch künftigen und bisherigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtlich Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Maße, Gewichte oder andere Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Abreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen
§3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten angegeben Preise 30 Tage ab des Datums deren Übergabe gebunden, Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise inkl. Der Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet.
§4 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, behördlich Anordnungen usw. , auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. Einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als fünf Monate dauert und keine Lieferung, z.Bsp. eines gleichwertigen und/oder folgenden Jahrganges erfolgen kann, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrags zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. Sofern der Verkäufer die nicht Einhaltung verbindlich zugesagter Fristen, und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§5 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§6 Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Lager- oder Behandlungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer muß dem Verkäufer Mängel unverzüglich, jedoch innert einer Woche nach Eingang der Lieferung, schriftlich mitteilen. Mängel die innert der 12 Monatsfrist bei Öffnung offenbar werden wird er dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, das die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann der Verkäufer eine gleichwertige Ersatzlieferung ansetzen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl.- hier bei sind Reifezeiten zu beachten – kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für Lagerfehler oder Überlagerung ist gänzlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder pünktlich zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu konsumieren, solange er nicht im Verzug ist. Vorpfändung oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware - oder ersatzweise früher vom Verkäufer gelieferte Ware zu gleichen Werte zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
§8 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Sollten Kosten und Zinsen entstehen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von den betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von der Hausbank des Verkäufers berechneten Zinssatzes für offenes Kontokorrent zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
§9 Gestaltungsänderungen
Der Verkäufer ist nicht für Gestaltungsänderungen der Erzeuger verantwortlich, stellt dies kein wesentliches Leistungsmerkmal dar, werden Vertrag und Forderung hiervon nicht berührt.
§10 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw. Berichtigunsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches Handeln vorliegt.
§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle sich aus den Lieferungen ergebenden Streitigkeiten ist Fürstenfeldbruck.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Geschäftsführer: Birgit Steininger & Markus Dieffenbach